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DI Wilhelm Flatz

 

Unterschaden 18

4070 Eferding

 

Tel.: +43 664 4737875

info@flatzwilli.eu

www.flatzwilli.eu

UID ATU65220619

 

Ihre Daten sind DI Wilhelm Flatz wichtig!

 

Tätigkeit als Unternehmensberater und Mediator nach dem Zivilmediationsgesetz sind bis auf weiteres stell gelegt.

 

 

Als Unternehmensberater, Mediator und Sachverständige respektieren und schütze ich das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

 Keine Datenerhebung auf der Webpage

Im Rahmen des Besuchs auf dieser Webpage werden keine personenbezogenen Daten – auch nicht via Cookies odgl. – ermittelt.  

 

Datenschutzrechtliche Rolle von Mediator und Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen und Aufträgen laut Vertrag

Datenschutzrechtlich ist DI Wilhelm Flatz als Mediator und Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.  

Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen und Mediator – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den mir gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.

 

Haftungsausschluss

Hr. DI Wilhelm Flatz ist bemüht, die Informationen auf ihrer Website stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Hr. DI Wilhelm Flatz übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Website dargestellten Informationen.

Externe Verweise und Links:

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Copyright:

Sämtliche Rechte vorbehalten. Der gesamte Inhalt von www.flatzwilli.eu (Texte, Bilder, Grafiken, Animationen) unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutze geistigen Eigentums. Der Inhalt auf der DI Wilhelm Flatz Website darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung Hr. Di Wilhelm Flatz weder für private noch für geschäftliche Zwecke verwendet, kopiert oder verändert werden.

Gestaltung der Webseite

DI Wilhelm Flatz

 

Photos und Logo:

DI Wilhelm Flatz

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Mai 2015.

 

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Hr DI Wilhelm Flatz gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,

somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vonHr. DI Wilhelm Flatz ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und  der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die  unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

2.2. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch DI Wilhelm Flatz selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die DI Wilhelm Flatz zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Hr.

DI Wilhelm Flatz anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2. Der Auftraggeber wird die DI Wilhelm Flatz auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren.

 

3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die DI Wilhelm Flatz auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der TätigkeitHr. DI Wilhelm Flatz von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

 

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter Hr. DI Wilhelm Flatz zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1. Die DI Wilhelm Flatz verpflichtet sich, über die Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3. Die DI Wilhelm Flatz ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1. Die Urheberrechte an den vonHr. DI Wilhelm Flatz und ihren Mitarbeitern und beauftragten

Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten,

Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Hr. DI Wilhelm Flatz. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung Hr. DI Wilhelm Flatz zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung Hr. DI Wilhelm Flatz, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

 

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Hr DI Wilhelm Flatz zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

 

7.1. Hr DI Wilhelm Flatz ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

 

8.1. Hr DI Wilhelm Flatz haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf die von Hr. DI Wilhelm Flatz beigezogene Dritte zurückgehen.

 

8.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

8.4. Sofern Hr DI Wilhelm Flatz das Werk unter Zuhilfenahme Dritter, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, erbringt und in diesem Zusammenhang  Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Hr

DI Wilhelm Flatz diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese

Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1. Hr. DI Wilhelm Flatz verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis

gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang undpraktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2. Weiterhin verpflichtet sich Hr. DI Wilhelm Flatz, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang  mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3. Hr. DI Wilhelm Flatz ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

9.5. Hr. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der

Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 8 Abs4

verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche

erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa

Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

 

10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Hr. DI Wilhelm Flatz ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Hr. DI Wilhelm Flatz (siehe Honorarrichtlinie).

Hr DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Hr DI Wilhelm Flatz fällig.

 

10.2. Hr. DI Wilhelm Flatz wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung Hr. DI Wilhelm Flatz vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Hr. DI Wilhelm Flatz, so behält Hr. DI Wilhelm Flatz

den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung

eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte

Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten

Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis

zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert

vereinbart.

 

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Hr DI Wilhelm Flatz von ihrer

Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der

Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

10.6. Die Aufrechnung gegenüber Hr. DI Wilhelm Flatz und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund

behaupteter, aber von AgroChron nicht anerkannter Mängel, sind, soweit gesetzlich zulässig,

ausgeschlossen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch

immer, ist unzulässig.

 

11.Mahn- und Inkassospesen, Verzugszinsen:

 

11.1. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Hr. DI Wilhelm Flatz gemäß § 458 UGB berechtigt, als

Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu

fordern. Diese Pauschale erfordert weder einen tatsächlichen Schaden des Gläubigers noch ein

Verschulden des Schuldners! Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der

Vertragspartner darüber hinaus, die Hr. DI Wilhelm Flatz dadurch entstehenden Kosten, soweit

diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des

BMWA überschreiten, zu ersetzen.

 

11.2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Hr. DI Wilhelm Flatz berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 456UGB zu verrechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend.

 

12. Elektronische Rechnungslegung

 

Hr. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Hr. DI Wilhelm Flatz ausdrücklich einverstanden.

 

13. Dauer des Vertrages

 

13.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

13.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

 

13.3. Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers

eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei

Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14.Schlussbestimmungen

 

14.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

14.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

14.3. Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung Hr. DI Wilhelm Flatz. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Linz zuständig.

 

15. Es gilt nachfolgende Mediationsklausel:

 

15.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab

Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 

15.2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig

eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

 

15.3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,

insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Mai 2015.

 

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Hr DI Wilhelm Flatz gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,

somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vonHr. DI Wilhelm Flatz ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und  der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die  unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

2.2. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch DI Wilhelm Flatz selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die DI Wilhelm Flatz zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Hr.

DI Wilhelm Flatz anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2. Der Auftraggeber wird die DI Wilhelm Flatz auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren.

 

3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die DI Wilhelm Flatz auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der TätigkeitHr. DI Wilhelm Flatz von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

 

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter Hr. DI Wilhelm Flatz zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1. Die DI Wilhelm Flatz verpflichtet sich, über die Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3. Die DI Wilhelm Flatz ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1. Die Urheberrechte an den vonHr. DI Wilhelm Flatz und ihren Mitarbeitern und beauftragten

Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten,

Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Hr. DI Wilhelm Flatz. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung Hr. DI Wilhelm Flatz zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung Hr. DI Wilhelm Flatz, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

 

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Hr DI Wilhelm Flatz zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

 

7.1. Hr DI Wilhelm Flatz ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben.

Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

 

8.1. Hr DI Wilhelm Flatz haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden  nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf die von Hr. DI Wilhelm Flatz beigezogene Dritte zurückgehen.

 

8.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,

spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

8.4. Sofern Hr DI Wilhelm Flatz das Werk unter Zuhilfenahme Dritter, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, erbringt und in diesem Zusammenhang  

Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Hr DI Wilhelm Flatz diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese

Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1. Hr. DI Wilhelm Flatz verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis

gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang undpraktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2. Weiterhin verpflichtet sich Hr. DI Wilhelm Flatz, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang  mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3. Hr. DI Wilhelm Flatz ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

9.5. Hr. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der

Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 8 Abs4

verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche

erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa

Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

 

10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Hr. DI Wilhelm Flatz ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Hr. DI Wilhelm Flatz (siehe Honorarrichtlinie).

Hr DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Hr DI Wilhelm Flatz fällig.

 

10.2. Hr. DI Wilhelm Flatz wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung Hr. DI Wilhelm Flatz vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Hr. DI Wilhelm Flatz, so behält Hr. DI Wilhelm Flatz den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zeug erwarten gewesen ist,

abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis

zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Hr DI Wilhelm Flatz von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der

Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

10.6. Die Aufrechnung gegenüber Hr. DI Wilhelm Flatz und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Hr DI Wilhelm Flatz  nicht anerkannter Mängel, sind, soweit gesetzlich zulässig,

ausgeschlossen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

 

11.Mahn- und Inkassospesen, Verzugszinsen:

 

11.1. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Hr. DI Wilhelm Flatz gemäß § 458 UGB berechtigt, als  Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu

fordern. Diese Pauschale erfordert weder einen tatsächlichen Schaden des Gläubigers noch ein Verschulden des Schuldners! Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der

Vertragspartner darüber hinaus, die Hr. DI Wilhelm Flatz dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des

BMWA überschreiten, zu ersetzen.

 

11.2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Hr. DI Wilhelm Flatz berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 456UGB zu verrechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend.

 

12. Elektronische Rechnungslegung

 

Hr. DI Wilhelm Flatz ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Hr. DI Wilhelm Flatz ausdrücklich einverstanden.

 

13. Dauer des Vertrages

 

13.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

13.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

 

13.3. Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers

eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei

Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14.Schlussbestimmungen

 

14.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

14.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

14.3. Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung Hr. DI Wilhelm Flatz. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Linz zuständig.

 

15. Es gilt nachfolgende Mediationsklausel:

 

15.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab

Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 

15.2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig

eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

 

15.3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,

insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden