














Gemeinnützige Organisationen und Vereine können Werbeflächen kostenlos für die Ankündigung von gemeinnützigen Veranstaltungen gemietet werden. Um sie kostenlos mieten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
1.) Anbringen von Werbematerial und Miete von Werbeflächen kann sofort und jederzeit vom Besitzer untersagt werden.
2.) Nutzung/Mietung ist auf höchstens 6 Wochen beschränkt .
3.) Mieter muss sich an die ABG für Werbeflächen des Vermieter halten.
4.) Es dürfen keine bereits vorhanden Banner / Plakate überhängt werden.
5.) Mieter muss schriftliche Einverständnis (Vereinbarung) des Vermieters haben.