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Gemeinnützige Organisationen und Vereine können Werbeflächen kostenlos für die Ankündigung von gemeinnützigen  Veranstaltungen gemietet werden. Um sie kostenlos mieten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

 

1.) Anbringen  von Werbematerial und Miete von Werbeflächen kann sofort und jederzeit vom Besitzer untersagt werden.

2.) Nutzung/Mietung ist auf höchstens 6 Wochen beschränkt .

3.) Mieter muss sich an die ABG für Werbeflächen des Vermieter halten.

4.) Es dürfen keine bereits vorhanden Banner / Plakate überhängt werden.

5.) Mieter muss schriftliche Einverständnis (Vereinbarung) des Vermieters haben.

 

Vereinbarung.pdf

 

ABG Werbeflächen